Interessensbindung
In Anwendung von § 42 Absatz 2 des Gemeindegesetzes werden die Interessenbindungen der Schulpflege offengelegt.
Offenlegung der Interessenbindung, Schulpflege Amtsdauer 2022-2026
In Anwendung von § 42 Absatz 2 des Gemeindegesetzes werden die Interessenbindungen der Schulpflege offengelegt.
Offenlegung der Interessenbindung, Schulpflege Amtsdauer 2022-2026