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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Elternmitwirkung

Alle Schulen im Kanton Zürich sind gemäss Volksschulgesetz vom 7.2.2005 angehalten, ein Organ der Elternmitwirkung zu etablieren.

Der Elternrat unterstützt die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Familie und Schule sowie die gegenseitige Kommunikation im Interesse der Schülerinnen und Schüler. Er fördert den Aufbau regelmässiger Kontakte, den Informationsfluss und den Austausch zwischen Eltern und Schule.