Interessensbindung
In Anwendung von § 42 Absatz 2 des Gemeindegesetzes werden die Interessenbindungen der Schulpflege offengelegt.
Offenlegung Interessenbindung, Schulpflege Amtsdauer 2026-2030

In Anwendung von § 42 Absatz 2 des Gemeindegesetzes werden die Interessenbindungen der Schulpflege offengelegt.
Offenlegung Interessenbindung, Schulpflege Amtsdauer 2026-2030