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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Jokertage

Gemäss Volksschulverordnung (§ 30) können die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben (Jokertage).

Die Jokertage müssen mindestens eine Woche im Voraus über Klapp gemeldet werden. 

Reglement Jokertage