Schulärztliche Untersuchung
Um Krankheiten vorzubeugen und beginnende Entwicklungsstörungen rechtzeitig zu erkennen, sind die Schulgemeinden gesetzlich verpflichtet, ärztliche Vorsorgeuntersuchungen in der Kindergarten- und Mittelstufe durchzuführen. Die Untersuchungen sind daher obligatorisch.
Lesen Sie mehr dazu im Merkblatt Gesundheitsvorsorge in der Schule.
Auf der Kindergartenstufe erfolgt die Untersuchung in der Regel durch den Privatarzt. Die Kosten werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen.
Auf der Mittelstufe (5. Klasse) werden die Kosten von der Primarschule übernommen, sofern die Untersuchung beim Schularzt durchgeführt wird. Die Vorsorgeuntersuchung kann auch beim Privatarzt stattfinden. Normalerweise kann die Rechnung der Krankenkasse übergeben werden.
Die ärztliche Vorsorgeuntersuchung umfasst das Überprüfen der Seh- und Hörfunktion, das Messen von Länge und Gewicht und die Kontrolle des Impfstatus. Die Durchführung der Impfungen ist jedoch freiwillig und liegt in der Verantwortung der Eltern.
Schulärztin | |
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Dr. med. Sonja Tschannen |
044 761 63 34 |
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen auch die Schulverwaltung:
Kontaktperson | |
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Karin Benninger Schulverwaltung |
044 761 19 90 |