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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Masern

Die gesetzlichen und schulischen Vorschriften lauten wie folgt:

  1. Kinder, welche an Masern erkrankt sind, müssen der Schule/dem Kindergarten bis vier Tage nach Auftreten des Hautausschlags fernbleiben.
  2. Nicht geimpfte Geschwister oder nicht geimpfte Kinder mit engem Kontakt zum Erkrankten müssen der Schule/dem Kindergarten für 14 Tage fernbleiben.
  3. Wenn in einer Klasse ein Masernfall auftritt, muss der Impfstatus aller Kinder und der Lehrpersonen überprüft werden.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Masern vom Volksschulamt.

Bei weiterem Informations- oder Aufklärungsbedarf wenden Sie sich bitte an Ihren Vertrauensarzt oder unsere Schulärztin Frau Dr. med. Sonja Tschannen
Telefon 044 761 63 34

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen auch die Schulverwaltung:

Kontaktperson  
Karin Benninger
Schulverwaltung

044 761 19 90
E-Mail