Masern
Die gesetzlichen und schulischen Vorschriften lauten wie folgt:
- Kinder, welche an Masern erkrankt sind, müssen der Schule/dem Kindergarten bis vier Tage nach Auftreten des Hautausschlags fernbleiben.
- Nicht geimpfte Geschwister oder nicht geimpfte Kinder mit engem Kontakt zum Erkrankten müssen der Schule/dem Kindergarten für 14 Tage fernbleiben.
- Wenn in einer Klasse ein Masernfall auftritt, muss der Impfstatus aller Kinder und der Lehrpersonen überprüft werden.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Masern vom Volksschulamt.
Bei weiterem Informations- oder Aufklärungsbedarf wenden Sie sich bitte an Ihren Vertrauensarzt oder unsere Schulärztin Frau Dr. med. Sonja Tschannen
Telefon 044 761 63 34
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen auch die Schulverwaltung:
Kontaktperson | |
---|---|
Karin Benninger Schulverwaltung |
044 761 19 90 |