Dispensationsgesuche
Die Volksschulverordnung (§29 VSV) regelt Dispensationen wie folgt:
Die Gemeinden dispensieren Schülerinnen und Schüler (SuS) aus zureichenden Gründen vom Unterrichtsbesuch. Sie berücksichtigen dabei die persönlichen, familiären und schulischen Verhältnisse.
Dispensationsgründe sind insbesondere:
- Ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
- Aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
- Hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
- Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
- Aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen
- Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung
Dispensationsgesuche sind mindestens vier Wochen vor Beginn der Absenz schriftlich an die Schulleitung zu richten.
Reglement Absenzen und Dispensationen
Kontaktperson | |
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Schulleitung |
044 776 11 69 |