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Aeugst am Albis. Natürlich offen.

Dispensationsgesuche

Die Volksschulverordnung (§29 VSV) regelt Dispensationen wie folgt:

Die Gemeinden dispensieren Schülerinnen und Schüler (SuS) aus zureichenden Gründen vom Unterrichtsbesuch. Sie berücksichtigen dabei die persönlichen, familiären und schulischen Verhältnisse.

Dispensationsgründe sind insbesondere:

  1. Ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
  2. Aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
  3. Hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
  4. Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
  5. Aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen
  6. Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung

Dispensationsgesuche sind mindestens vier Wochen vor Beginn der Absenz schriftlich an die Schulleitung zu richten.

Reglement Absenzen und Dispensationen

Kontaktperson  
Schulleitung

044 776 11 69
E-Mail